Ab 1. Juli 2016 werden dem Personal des Verhandlungsbereiches der sanitären Leiter des Landesgesundheitsdienstes die zukünftigen allgemeinen Erhöhungen der Entlohnung, welche im bereichsübergreifenden Kollektivvertrag vorgesehen sind, anerkannt.
Für das Personal werden auch die Bestimmungen der bereichsübergreifenden Kollektivverträge, welche nicht spezifisch in den Bereichsverträgen geregelt sind, angewandt, falls nicht innerhalb von 60 Tagen nach Veröffentlichung des entsprechenden bereichsübergreifenden Kollektivvertrages im Amtsblatt der Region die Gewerkschaften eine Kündigung vorlegen. Die Kündigung ist gültig, wenn sie durch die Einwilligung der Gewerkschaftsorganisationen erfolgt, welche unter den repräsentativen Gewerkschaften 50 Prozent plus eins vertreten. Dieselbe Möglich-keit steht der öffentlichen Delegation zu.
Für den Dreijahreszeitraum 2016-2018 stehen dem Personal der sanitären Leiter mit Fälligkeiten und laut den vorgesehenen Maßnahmen des bereichsübergreifenden Kollektivvertrages, der am 28.10.2016 unterschrieben wurde, die Erhöhungen und die normative Anpassung zu, wie sie für die Allgemeinheit des Personals vorgesehen sind.
Der vorliegende Kollektivvertrag wird mit dem Tag der Veröffentlichung im Amtsblatt der Region rechtswirksam.