Mit Beschluss Nr. 352 vom 14/05/2019 hat die Landesregierung die Richtlinien für die Verhandlungen des bereichsübergreifenden Kollektivvertrages für den normativen und wirtschaftlichen Dreijahreszeitraum 2019-2021 erlassen. Mit dem gleichen Beschluss wurde die öffentliche Delegation ermächtigt, Teilverträge abzuschließen.
Nach umfassenden Verhandlungen mit den Gewerkschaftsorganisationen und der öffentlichen Verhandlungsdelegation wurde es als notwendig erachtet, einen Teilvertrag (nachstehend „Abkommen" genannt) über die Anpassung an die Inflation, die Produktivität, die Aufwertung der Sprachkenntnisse sowie der Berufszulagen abzuschließen.
Das vorliegende Abkommen wird wesentlicher und integrierender Bestandteil des bereichsübergreifenden Kollektivvertrages für den Dreijahreszeitraum 2019-2021.