(1) Dieses Gesetz regelt den Umgang mit überschüssigen Lebensmitteln, Arzneimitteln und anderen Non-Food-Erzeugnissen, um sozialen Notlagen und Armut entgegenzuwirken. Es soll den Solidaritäts- und den Wohltätigkeitsgedanken aufwerten, die sich an den Grundsätzen der sozialen Verantwortung orientieren, und zu einer nachhaltigen Umweltverträglichkeit beitragen, indem in den einzelnen Phasen der Produktion, Verarbeitung, Verteilung und Abgabe von Lebensmitteln und anderen Produkten Verschwendung so weit wie möglich vermieden wird.
(2) Dieses Ziel steht im Einklang mit der Entschließung des Europäischen Parlaments vom 19. Januar 2012 zum Thema „Schluss mit der Verschwendung von Lebensmitteln – Strategien für eine effizientere Lebensmittelversorgungskette in der EU“, sowie mit den Grundsätzen des Gesetzes vom 19. August 2016, Nr. 166, in geltender Fassung, sowie mit den Verfahren im Bereich der Lebensmittelsicherheit, der Gesundheits- und Hygienebestimmungen und der Abfallbeseitigung.
(3) Zur Umsetzung der Ziele laut Absatz 1 werden folgende Tätigkeiten gefördert:
- die Sammlung von überschüssigen, noch für den Verzehr geeigneten Lebensmitteln sowie von nicht verzehrbaren Produkten wie unverkaufte, noch nicht abgelaufene Medikamente oder gebrauchte Kleidung und die Spende beziehungsweise Verteilung dieser Produkte an Personen in einer sozialen Notlage,
- Tätigkeiten in Eigeninitiative einzelner Bürgerinnen und Bürger oder Vereine sowie ehrenamtliche Tätigkeiten, unter Wahrung des Subsidiaritätsprinzips,
- ein verantwortungsbewusster Konsum, der darauf ausgerichtet ist, die Verschwendung von Lebensmitteln und anderen Produkten so weit wie möglich zu reduzieren,
- Initiativen zur Abfallreduzierung und zur Sammlung und Transport von Lebensmitteln, auch für den persönlichen und familiären Gebrauch,
- Informationskampagnen und Kampagnen zur Sensibilisierung der Konsumentinnen und Konsumenten, der Unternehmen und der Institutionen zur Verbreitung der Ziele dieses Gesetzes.
(4) Zur Umsetzung der Ziele dieses Gesetzes wird die Reduzierung der Verschwendung sowie die Verteilung überschüssiger Produkte durch die Instrumente gefördert und unterstützt, welche die Landesgesetze in den betreffenden Bereichen vorsehen, in besonderer Weise des Sozialen, der Gesundheit, der Landwirtschaft, des Handels, der Dienstleistungen und des Umweltschutzes.