Die Region Venetien und die Autonome Region Friaul-Julisch Venetien verpflichten sich im Verwaltungsrat eine angemessene Vertretung der Berggebiete, die Teil des Dolomiten UNESCO Welterbes sind und die ursprünglich die Stiftung gegründet haben, zu gewährleisten, falls durch institutionelle Reformen Provinzen geändert, neu definiert oder abgeschafft werden. Tritt einer der in Absatz 1 genannten Fälle ein, so gilt für den Präsidenten und den Vizepräsidenten des Verwaltungsrates das Kriterium des turnusmäßigen Wechsels laut Artikel 8 sinngemäß.
Bei der Umsetzung der in diesem Artikel vorgesehenen Inhalte müssen den betroffenen Gebieten des Dolomiten UNESCO Welterbes geeignete Beratungs- und Partizipationsformen garantiert werden.