Aufgrund der Verordnung (EG) Nr. 1082/2006 über den Europäischen Verbund für territoriale Zusammenarbeit (EVTZ) haben die Autonomen Provinzen Bozen-Südtirol und Trentino gemeinsam mit dem Bundesland Tirol im Jahr 2011 den EVTZ Europaregion Tirol – Südtirol – Trentino gegründet und mit Vorstand und Versammlung als beschlussfassende Organe ausgestattet.
Das gemeinsame Büro der Europaregion ist als Generalsekretariat des EVTZ Anlaufstelle für alle Anliegen zur Europaregion. Seine Arbeit besteht in der Umsetzung der direkten Europaregionsprojekte, die vom EVTZ finanziert und gemeinsam mit den drei Landesverwaltungen umgesetzt werden, sowie in der Koordination von Europaregionsprojekten, die von den Landesverwaltungen selbst umgesetzt und finanziell getragen werden.
Das Generalsekretariat des EVTZ hat 2012 erste gemeinsame Projekte realisiert. Bereits 2014 konnte beim EVTZ-Preis der Europäischen Union „Building Europe across Borders“ der 2. Platz erreicht werden. Derzeit setzt der EVTZ 27 direkte Projekte mit einem Jahresbudget von 1,9 Millionen Euro um, wodurch die operativen Kapazitäten des gemeinsamen Büros praktisch zur Gänze gebunden sind. Daher ist der EVTZ besonders gefordert, seine Governance-Struktur zu optimieren. Von zentraler Bedeutung ist hierbei, dass möglichst viele Europaregionsprojekte als koordinierte Projekte gestaltet, also operativ weitgehend von den zuständigen Fachabteilungen der drei Landesverwaltungen getragen und umgesetzt werden, und sich das Generalsekretariat des EVTZ diesbezüglich auf eine bloß koordinierende Funktion zurückziehen kann.
Der Vorstand des EVTZ „Europaregion Tirol-Südtirol-Trentino“ hat bereits mit Beschluss Nr.16 vom 27.11.2014 in Landeck auf die notwendige Konsolidierung der Koordinierungs- und Entscheidungsfindungsstrukturen reagiert. Von zentraler Bedeutung ist dabei die deutlich stärkere Einbeziehung der jeweils zuständigen Landesrätinnen und Landesräte in die Beschlussfassungen und Umsetzungsaktivitäten des EVTZ. Es wurde vereinbart, dass der Vorstand des EVTZ die wesentlichen thematischen Gebiete der Zusammenarbeit in der Europaregion sowie Umsetzungsbeauftragte in den Landesregierungen und auf den Führungsebenen der Landesverwaltungen benennt. Zumindest einmal pro Jahr soll ein Arbeitstreffen der jeweils fachlich zuständigen Mitglieder der Landesregierungen stattfinden und vom Generalsekretariat des EVTZ koordiniert werden. In der Sitzung des Vorstands des EVTZ vom 28.5.2015 in Iselsberg wurden auf Basis der Beschlüsse von Landeck die Governance-Strukturen noch weiter optimiert.
Der genannte Beschlussantrag setzt die im Rahmen des Vorstands sowie der Versammlung des EVTZ festgelegten Zielsetzungen zur Optimierung der Arbeits- und Umsetzungsstrukturen des EVTZ in Bezug auf die Vollziehung des Landes Südtirol um.
Schließlich wird darauf hingewiesen, dass sich in den genannten Vorstandssitzungen die drei Länder dafür ausgesprochen haben, dass der Landeshauptmann eine Mitarbeiterin bzw. einen Mitarbeiter beauftragt, welche/r die Umsetzung der Beschlüsse des EVTZ in der jeweiligen Landesverwaltung beobachtet und gegebenenfalls urgiert sowie innerhalb der Verwaltungen sicherzustellt, dass alle Abteilungen in geeigneter Form über die statutarischen Grundlagen der Zusammenarbeit zwischen dem EVTZ und den Landesverwaltungen informiert und zur Mitarbeit aufgefordert werden. Weiters hat jede Dienststelle der drei Landesverwaltungen Bedienstete als verwaltungsinterne Ansprechpartner in EVTZ-Angelegenheiten ernannt.
All dies vorausgeschickt
beschließt
die Landesregierung
einstimmig in gesetzmäßiger Weise:
1. Im Vorfeld der Beschlussfassungen im EVTZ „Europaregion Tirol-Südtirol-Trentino“ stellt der Landeshauptmann das Einvernehmen mit dem jeweils fachlich zuständigen Mitglied der Landesregierung her, welches dafür Sorge trägt, dass Projekte, möglichst in direkter Absprache mit den Zuständigen des Bundeslandes Tirol und der Autonomen Provinz Trient sowie mit der koordinierender Unterstützung des EVTZ-Generalsekretariates, entwickelt werden;
2. Die Mitglieder der Landesregierung sind dafür verantwortlich, dass
a) die vom Vorstand sowie von der Versammlung des EVTZ gefassten Beschlüsse mit hoher Priorität umgesetzt werden;
b) zur Umsetzung der Projekte des EVTZ sie sich der ihnen unterstehenden Ämter und Dienststellen der Landesregierung sowie der Unternehmen und Einrichtungen in ihrem Zuständigkeitsbereich bedienen;
c) gewährleistet ist, dass koordinierte Projekte, deren Durchführung durch die drei Landesverwaltungen der EVTZ begleitet werden, in notwendigem Umfang bei der Erstellung und Durchführung des Landeshaushalts berücksichtigt werden.
3. Zumindest einmal pro Jahr findet ein Arbeitstreffen der jeweils fachlich zuständigen Mitglieder der drei Landesregierungen statt
4. In der ersten Sitzung der Landesregierung nach jeder Sitzung des EVTZ-Vorstandes und der EVTZ-Versammlung nimmt die Landesregierung einen Bericht über den Fortgang der Projekte und Initiativen des EVTZ zur Kenntnis und erörtert die Gründe für allfällige Verzögerungen bei der Umsetzung.