1. Die Abrechnung für die Auszahlung des Restbetrages ist mit entsprechendem Ansuchen bis 31. August des auf die Gewährung des Beitrages oder die Anlastung der Ausgabe folgenden Jahres, falls letztere später erfolgt, bei dem im Artikel 5 angegebenen Landesamt einzureichen; das Ansuchen muss vom gesetzlichen Vertreter/von der gesetzlichen Vertreterin des Gemeindenverbandes unterzeichnet sein.
2. Dem Ansuchen sind folgende, vom gesetzlichen Vertreter/von der gesetzlichen Vertreterin sowie vom Geschäftsführer/von der Geschäftsführerin des Gemeindenverbandes unterzeichnete Unterlagen beizulegen:
a) zusammenfassende Aufstellung der bestrittenen Ausgaben, aus welcher die wesentlichen Elemente der Ausgabenbelege mit Angabe und Beschreibung der durchgeführten Tätigkeit hervorgehen. Für die Personalkosten ist das Formular laut Anlage B zu verwenden,
b) Erklärung zur Bestätigung, dass die oben genannten Ausgaben bestritten wurden,
c) erläuternder Bericht über die durchgeführten Initiativen und Programme mit besonderem Bezug auf die berufliche Aus- und Weiterbildung des Gemeindepersonals, der Gemeindesekretäre sowie des dem Stadt- bzw. Gemeindepolizeidienst zugeteilten Personals sowie auf die allgemeine Tätigkeit zugunsten der Gemeinden,
d) Erklärung über den Steuereinbehalt,
e) Erklärung, dass für jenen Teil der Kosten, die mit Beitrag der Region finanziert werden, nicht bei anderen öffentlichen oder privaten Körperschaften um Beiträge angesucht wurde.