Die Landesregierung schickt Folgendes voraus:
Die Landesregierung hat in den eigenen Beschluss Nr. 1594 vom 23.12.2014 betreffend „Aufbau und Strukturierung des Prozesses zur Vorbereitung eines neuen Landesgesetzes Raum und Landschaft“ Einsicht genommen.
Laut Regierungserklärung vom 30.12.2013 soll ein zukunftsträchtiges, nachhaltiges, klares und auf den Schutz von Grund und Boden abzielendes neues Raumordnungsgesetz erarbeitet werden. Darüber hinaus müssen Landschafts- und Ensembleschutz gestärkt und eine Umweltpolitik lanciert werden, die den konsequenten Ausgleich zwischen Ökologie und Ökonomie, zwischen schützen und nutzen sucht.
Laut Koalitionsprogramm für die Legislatur 2013 - 2018 macht es die besondere topographische Situation Südtirols notwendig, die Entwicklung des Raumes und der Landschaft auf den Grundsätzen der Nachhaltigkeit und des Ausgleichs aufzubauen.
Ziel ist die Ausarbeitung eines neuen Landesgesetzes für Raum und Landschaft, welches die Materien Raumentwicklung und Landschaft in einem einzigen Rechtstext behandelt.
Die Zielsetzungen, die mit der Erarbeitung des Gesetzestextes verfolgt werden sollen, können den beigefügten Leitlinien im Detail entnommen werden, die in einem partizipativen Prozess erarbeitet wurden.
Der Rat der Gemeinden hat die Leitlinien überprüft und ein positives Gutachten unter der Bedingung abgegeben, dass die im Schreiben vom 09.07.2015, Prot. Nr. 2924 angeführten Ergänzungen und Änderungen angebracht werden.
Die Landesregierung sieht die wesentlichen Inhalte des Gutachtens in den beiliegenden Leitlinien berücksichtigt, weitere Details sind im Zuge der Ausarbeitung des Gesetzentwurfs zu prüfen.
Die Landesregierung
beschließt
einstimmig in gesetzmäßiger Weise:
1. Die beiliegenden Leitlinien und Zielsetzungen zur Erarbeitung des Landesgesetzentwurfs Raum und Landschaft sind genehmigt.
2. Die Leitlinien bilden die Grundlage für die Ausarbeitung des Gesetzesentwurfs, wobei das Gesetz nach den Grundsätzen der Einfachheit und Klarheit, des Vorrangs des öffentlichen Interesses, der Ausgewogenheit und Nachhaltigkeit sowie Innovationsfähigkeit auszurichten ist.
3. Die Landesregierung erteilt der Landesabteilung Natur, Landschaft und Raumentwicklung den Auftrag für die Ausarbeitung des Gesetzentwurfs, damit bis zum Jahresende 2016 ein Team bestehend aus Juristen und Technikern - in systematischer Rückkoppelung mit dem Leitungsteam, den politischen Entscheidungsträgern und Interessensgruppen - den Gesetzentwurf erarbeitet.
4. Für den Prozess können externe Fachleute hinzugezogen werden.