...omissis...
1) zu dem Konzept für die Anpassung der einsprachigen Prüfungen laut Art. 3 Abs. 9-bis DPR Nr. 752/1976 an den Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen, welches als Anlage A integrierender Bestandteil dieses Beschusses ist, eine befürwortende Stellungnahme abzugeben;
2) den Landeshauptmann zu ermächtigen, das entsprechende Einvernehmen mit dem Regierungskommissar zu unterzeichnen, wobei auch allfällig notwendige Ergänzungen oder Änderungen verwaltungstechnischer Natur eingefügt werden können.