(1) Innerhalb von 120 Tagen nach Veröffentlichung der Maßnahme können konkurrierende Gesuche eingereicht werden, denen in einem geschlossenen Umschlag sämtliche in den technischen Leitlinien geforderte Unterlagen vollständig beizulegen sind.
(2) Den Gesuchen für mittlere Ableitungen sind die Angebote zu den Ausgleichszahlungen in einem eigenen geschlossenen Umschlag beizulegen, welcher im Umschlag laut Absatz 1 einzufügen ist.
(3) Während derselben Frist von 120 Tagen ab Veröffentlichung muss der ersteinreichende Projektträger die Dokumentation laut den Absätzen 1 und 2 einreichen.