6.1 Die Beihilfeansuchen müssen bei der Landesabteilung Landwirtschaft vor Durchführung der Vorhaben eingereicht werden. Dem Ansuchen ist ein Kostenvoranschlag für die geplante Tätigkeit beizulegen.
6.2 Das zuständige Landesamt der Landesabteilung Landwirtschaft überprüft die Zulässigkeit der veranschlagten Ausgaben sowie deren Angemessenheit.
6.3 Die Gesuche werden unter folgenden Bedingungen genehmigt:
- Eignung der Förderung zur Zielerreichung (Effektivität),
- Angemessenheit des finanziellen Aufwandes zur Zielerreichung (Effizienz),
- Qualität und Synergieeffekte,
- Einbeziehung der nicht im Landwirtschaftssektor tätigen Bevölkerung.