1. Für die Gewährung eines Beitrages müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
a) Die Grabung muss vom Amt für Bodendenkmäler genehmigt und unter dessen Leitung und nach dessen Weisungen durchgeführt worden sein. Es muss allen Vorschriften des Amtes für Bodendenkmäler Folge geleistet werden. Die durchgeführten Arbeiten müssen vom Amt überprüft und die Angemessenheit der Kosten muss vom Amt bestätigt worden sein.
b) Das Beitragsgesuch muss innerhalb eines Monats nach Abschluss der Grabung beim Amt für Bodendenkmäler, Armando Diaz Straße 8, 39100 Bozen, eingereicht werden. Zur Abfassung des Gesuches ist das vom Amt bereitgestellte Formular zu verwenden. Das Gesuch ist mit Stempelmarke zu versehen.
c) Der Antragssteller muss erklären, dass für die im Gesuch angegebenen Arbeiten kein anderer Landesbeitrag beantragt bzw. gewährt worden ist. Der Antragsteller muss zudem erklären, dass er in Kenntnis gesetzt wurde, dass er im Falle unwahrer Angaben den vom Strafgesetzbuch und von den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen vorgesehenen Sanktionen unterliegt.
d) Dem Gesuch muss die originale Endabrechnung über die durchgeführten Grabungsarbeiten beigelegt werden.
e) Dem Gesuch muss außerdem eine von einem befähigten Techniker unterzeichnete Erklärung beigelegt werden, aus der die Art des Bauvorhabens, die zu verbauende unterirdische und urbanistische Kubatur und die Anzahl der Bauherren hervorgehen. Im Falle von gefördertem Wohnbau muss zusätzlich eine Erklärung der zuständigen Gemeinde beigelegt werden. Im Falle von landschaftlichen und landwirtschaftlichen Eingriffen müssen von einem befähigten Techniker die von der Grabung betroffene Fläche vermessen und die entsprechenden Daten dem Amt für Bodendenkmäler mitgeteilt werden.
2. Falls das Gesuch unvollständig ist, fordert das Amt für Bodendenkmäler schriftlich die fehlenden Unterlagen oder Angaben an.