1. Die periodische Bewertung des Verhaltens und die Bewertung der aufgezeigten Kompetenzen, Fertigkeiten und Kenntnisse in den Fächern erfolgt mit Ziffernnoten. Die Schulamtsleiter legen für die Schulen ihrer Zuständigkeit mit Rundschreiben jene Fächer fest, deren periodische Bewertung durch eine einzige Ziffernnote erfolgt, sowie jene Fächer, deren periodische Bewertung getrennt durch eine eigene schriftliche, mündliche und/oder praktische Note erfolgt.
2. Die Bewertung der fächerübergreifenden bzw. zusätzlichen Lernangebote – wie in den Beschlüssen der Landesregierung vom 13. Dezember 2010, Nr. 2040, und Nr. 2042, vorgesehen – fließt, je nach Beschluss des Lehrerkollegiums und in Übereinstimmung mit der Planung im Schulcurriculum, in die Bewertung der beteiligten Fächer ein oder erfolgt getrennt. Die getrennte Bewertung der zusätzlichen Lernangebote kann periodisch oder am Jahresende erfolgen, die Bewertung der fächerübergreifenden Lernangebote erfolgt nur am Jahresende. Die Bewertung erfolgt durch eine einzige Ziffernnote oder in beschreibender Form und wird im Bewertungsdokument angeführt. Dies gilt auch, wenn sich das Angebot nicht über das gesamte Schuljahr erstreckt.
3. Die Bewertung des fächerübergreifenden Lernbereiches Gesellschaftliche Bildung im ersten Biennium fließt, je nach Beschluss des Lehrerkollegiums und in Übereinstimmung mit der Planung im Schulcurriculum, in die Bewertung der beteiligten Fächer ein oder erfolgt getrennt. Die getrennte Bewertung des fächerübergreifenden Lernbereichs Gesellschaftliche Bildung kann periodisch oder am Jahresende erfolgen. Falls die Bewertung getrennt erfolgt, wird diese mit einer einzigen Ziffernnote zum Ausdruck gebracht und im Bewertungsdokument angeführt.
4. Die Bewertung des fächerübergreifenden Lernbereichs Gesellschaftliche Bildung im zweiten Biennium und in der fünften Klasse erfolgt auf jeden Fall mit einer einzigen Ziffernnote. Die Bewertung kann periodisch oder am Jahresende erfolgen und zählt auch für die Berechnung des Schulguthabens.
5. Die Bewertung des eventuellen Wahlangebotes erfolgt in beschreibender Form laut Kriterien, die vom Lehrerkollegium festgelegt werden, und wird im Bewertungsdokument angeführt.
6. Der Klassenrat berücksichtigt bei der Bewertung den Lernfortschritt der Schülerinnen und Schüler und die Erfahrungen, welche im fächerübergreifenden Lernbereich Bildungswege Übergreifende Kompetenzen und Orientierung gewonnen wurden, vorausgesetzt, diese sind entsprechend dokumentiert und im Dreijahresplan des Bildungsangebotes verankert.
7. Die Zuteilung der Ziffernnoten erfolgt auf der Grundlage der Zehnerskala. In den offiziellen Bewertungsdokumenten werden die Ziffernnoten ausgeschrieben. Es wird empfohlen, die Notenskala von vier bis zehn zu verwenden. Die positive Bewertung liegt zwischen sechs und zehn.