Beschluss Nr. 4591 vom 09.12.2002
Verrechnung der gesundheitlichen Kosten zwischen den Sanitätsbetrieben Südtirols für pflegebedürftige Bewohner in Alters- und Pflegeheimen, die außerhalb des Einzugsgebietes des Sanitätsbetriebes ihres Wohnsitzes liegen
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