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1. den Sanitätsbetrieben des Landes ab 1. Januar 2003, folgende Verwaltungsbefugnisse zu übertragen
Regresse für Krankenhauskosten;
indirekte Krankenhausbetreuung im In- und Ausland;
medizinische Versorgung in Österreich;
dringender und nicht dringender Krankentransport mit Rettungswagen;
Flugrettung
2. den Sanitätsbetrieb Bozen, in Anbetracht der Komplexität der Materie und in Hinblick auf eine wirtschaftlichere Verwaltung mit der Behandlung der Bereiche "Regresse für Krankenhauskosten" sowie "Flugrettung" als multizonaler Dienst zu beauftragen;
3. die Sanitätsbetriebe zu beauftragen, sämtliche Kosten, welche ab dem 1. Januar 2003 für die Durchführung der vorher genannten Aufgaben anfallen zu übernehmen (bis zum 31.12.2002 ist das Assessorat für das Gesundheitswesen dafür zuständig);
4. die Sanitätsbetriebe beginnend ab 1. Januar 2003 zu beaufragen, in die aktiven und passiven Rechtsbeziehungen, welche in Zusammenhang mit den obgenannten Zuständigkeiten stehen, einzutreten;
5. um eine möglichst effiziente und kostengünstige Verwaltung der Bereiche zu gewährleisten, werden die Sanitätsbetriebe angehalten, entsprechende, auch betriebsübergreifende Organisationsformen zu verfolgen;
6. zur Kenntnis genommen, dass der Personalstand zwischen der Landesverwaltung und den Sanitätsbetrieben kompensiert wird, ohne somit zu einer Personalaufstockung im eigentlichen Sinne zu gelangen.