2.1 Die Rangordnungen werden alle 4 Monate neu erstellt und haben ständigen Charakter, d.h. das Ansuchen braucht nicht zu jedem Rangordnungstermin wiederholt werden.
2.2 Die Rangordnungen werden pro Berufsbild, nach Sprachgruppen getrennt erstellt. Je nach Bedarf werden sie pro Gemeinde oder geographischen Raum (mehrere Gemeinden) oder Verwaltungsstruktur erstellt. Wenn für ein Berufsbild das Auswahlverfahren ausgeschrieben ist, so wird die entsprechende Rangordnung auch für die befristete Aufnahme verwendet.
2.3 Die Rangordnungen werden für die Berufsbilder erstellt, welche in Anlage 2 aufgelistet sind. Für die restlichen Berufsbilder wird aus Gründen der Wirtschaftlichkeit und Effizienz folgendermaßen vorgegangen:
a) die Stellen werden mittels Zeitungsinserat angeboten,
b) eine dreiköpfige Kommission stellt den Grad der Eignung der Interessenten zur Besetzung der Stellen fest.
Die dreiköpfige Kommission wird vom Direktor der Personalabteilung ernannt und kann Personen hinzuziehen, welche auf dem entsprechenden Fachgebiet oder in der Personalauswahl eine besondere Erfahrung besitzen oder den Dienst leiten, für welchen das Personal eingestellt wird.
2.4 Die Berufsbilder, für welche Rangordnungen erstellt werden, können mittels Dekret des Direktors der Personalabteilung zu jedem Rangordnungstermin neu festgelegt werden.