(1) Um die Kenntnis der geltenden Rechtsvorschriften zu erleichtern, veröffentlicht die Autonome Provinz Bozen, ausschließlich zu Informationszwecken, auf ihrer institutionellen Website eine kostenlose und frei zugängliche Datenbank, die die Landesgesetze und -verordnungen in ursprünglicher, abgeänderter und geltender Fassung beinhaltet. 170)