Kundgemacht im A.Bl. vom 22. Mai 1979, Nr. 25.
Gemäß Art. 1 des D.LH. vom 1. Oktober 1991, Nr. 22, ist im deutschen Text in allen Artikeln dieses Dekretes der Begriff "Labortechniker" mit dem Begriff "medizinisch-technische Assistenten" ersetzt.
(1) Die Ausbildung in den Schulen für Physikotherapeuten befaßt sich mit der Vermittlung der Techniken der motorischen und funktionalen Therapie, Bewegungstherapie, mechanischen Therapie, den verschiedenen elektrotherapeutischen Behandlungen, Wärme-, Wasser-, Unterwasser- und Fototherapie, physikalischen Therapie, Massage und Ultraschalltherapie.