Der Altenpfleger und Familienhelfer/die Altenpflegerin und Familienhelferin ist als Mitglied des Dienstes für Pflegeeinstufung an der Feststellung der Pflegebedürftigkeit von Personen beteiligt. Er/sie nimmt seine Aufgaben selbständig und in Zusammenarbeit und unter der Koordinierung von Fachkräften aus dem sozialen und aus dem gesundheitlichen Bereich wahr.
1. Aufgaben
Er/sie
2. Zugangsvoraussetzungen
Die Zugangsvoraussetzungen sind jene des Berufsbildes „Altenpfleger und Familienhelfer“ des Bereichsabkommens für die Bediensteten der Gemeinden, der Bezirksgemeinschaften und der Ö.B.P.B. der Autonomen Provinz Bozen.
2. Zweisprachigkeit
Nachweis B1 (ehemals C)