Der Grundbuchsführer / die Grundbuchsführerin überprüft die Grundbuchsgesuche und die dazugehörigen Unterlagen, nimmt den Vergleich mit dem Grundbuchsstand vor, erarbeitet die Grundbuchsbeschlüsse und führt die Kontrollen der von den Parteien verfassten Beschlüsse durch, wobei jedoch die Nachprüfungen der grundbücherlichen Vorgänge und die Verantwortung für die Grundbuchsbeschlüsse dem Grundbuchsrichter/der Grundbuchsrichterin vorbehalten bleiben; er/sie erledigt außerdem verwaltungstechnische, buchhalterische und fachbezogene Aufgaben.
1. Aufgaben
Er/sie
2. Zugangsvoraussetzungen
Abschluss eines mindestens vierjährigen Hochschulstudiums in Rechtswissenschaften sowie Befähigungsnachweis als Grundbuchsführer/in
3. Zweisprachigkeit
Nachweis A