(1) Beim Dienst für Basismedizin wird ein Faszikel für jeden Kinderarzt, der die Leistungen gemäß vorhergehender Artikel erbringt, geführt.
(2) Im Faszikel befinden sich die Verzeichnisse der betreuten Patienten mit den entsprechenden monatlichen Abänderungen und die Vordrucke für die Hausbetreuung in alphabetischer Reihenfolge.