Für den Kostenvoranschlag für die Führung der Schule werden die direkten Ausgaben für die Abhaltung der Schul- und Lehrtätigkeiten in Betracht gezogen.
Die im Kostenvoranschlag angeführten Ausgaben dürfen sich nur auf folgende Ausgaben beziehen:
usgaben für die Gehälter der Direktoren und des Lehrpersonals des entsprechenden Landeskollektivvertrages. Die Berechnungen erfolgen auf der Grundlage der Bestimmungen zur Lehrstuhlbildung und des wöchentlichen Unterrichtstundenplanes von 22 Wochenstunden bei den Grundschulen laut Artikel 5 und von 20 Wochenstunden bei den Sekundarschulen laut Artikel 6 desselben Landesvertrages.
Ausgaben für die Gehälter des Verwaltungs- und Reinigungspersonals des entsprechenden Landeskollektivvertrages.
Ausgaben für die Gebäudeverwaltung, einschließlich des Mietzinses, der Heizung, des Wassers und des elektrischen Stroms.
Ausgaben für den Lehr- und Verwaltungsbetrieb.
Spesen für geringfügige Instandhaltungsarbeiten, Reparaturen und 10 % der Kosten für Investitionen, die nicht durch Landesbeiträge begünstigt werden.
Der Finanzierungsplan beinhaltet die oben angeführten Ausgaben sowie die Eigenfinanzierung. Aus der Differenz der Einnahmen und Ausgaben ergibt sich das Defizit.