Der Beitrag wird wie folgt berechnet:
1.500 Euro je Schüler der Unterstufe (Grund- und Mittelschule);
1.700 Euro je Schüler Oberschule mit allgemein bildenden Fachrichtung;
2.000 Euro je Schüler der Oberschulen mit technischer oder berufsbildender Fachrichtung.
Der/die zuständige Landesrat/Landesrätin ist ermächtigt, die angeführten Beträge je nach Verfügbarkeit des entsprechenden Haushaltes anzupassen;
Die Landesregierung kann in folgenden Fällen eine Erhöhung bis zu 50% des berechneten Beitrags gewähren.
Qualitätsattribute der Schultyps (geprüfte Standards), Prüfung durch nationale oder internationale Organisationen, Siegel:
bei Verpflichtung innerhalb von drei Jahren die Voraussetzungen für die Gleichstellung umzusetzen.
Den anerkannten Schulen können weiters außerordentliche Beiträge für besondere nicht vorgesehene Initiativen, die dem entsprechend beschrieben und begründet werden, gewährt werden. Der entsprechende Beitrag kann 50 Prozent der Ausgaben nicht überschreiten.
Auf alle Fälle darf der gewährte Beitrag niemals das im Beitragsgesuch angegebene Defizit übersteigen.