(1) Im Artikel 12 Absatz 4 des Dekrets des Landeshauptmanns vom 21. Jänner 2008, Nr. 6, wird das Wort „März“ durch das Wort „April“ ersetzt.
(2) Im Artikel 12 Absatz 5 des Dekrets des Landeshauptmanns vom 21. Jänner 2008, Nr. 6, werden die Wörter „nach vorherigem bindenden positiven Gutachten der Landesabteilung Wasser und Energie“ gestrichen.