(1) Die passiven Rückstände am Ende des Haushaltsjahres 2022 ergeben sich aus der allgemeinen Rechnungslegung des Haushalts aus folgenden Beträgen:
Beträge, die von den zweckgebundenen Ausgaben für die Kompetenz des Haushaltsjahres 2022 noch zu bezahlen sind (Artikel 3)
Euro 1.071.082.065,78
Beträge, die von den Rückständen der Haushaltsjahre 2021 und vorhergehende noch zu bezahlen sind (Artikel 5)
Euro 1.103.035.745,07
passive Rückstände zum 31. Dezember 2022
Euro 2.174.117.810,85