(1) Die aktiven Rückstände am Ende des Haushaltsjahres 2022 ergeben sich aus der allgemeinen Rechnungslegung des Haushalts aus folgenden Beträgen:
Beträge, die auf den festgestellten Einnahmen für die Kompetenz des Haushaltsjahres 2022 noch einzuheben sind (Artikel 2)
Euro 423.788.220,52
Beträge, die auf den Rückständen der Haushaltsjahre 2021 und vorhergehende noch einzuheben sind (Artikel 4)
Euro 1.410.766.736,56
aktive Rückstände zum 31. Dezember 2022
Euro 1.834.554.957,08