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b) Dekret des Landeshauptmanns vom 2. August 2023, Nr. 221)
Änderung der Durchführungsverordnung betreffend öffentliche Vorführungs- und Unterhaltungslokale und -orte

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1)
Kundgemacht im Amtsblatt vom 10. August 2023, Nr. 32.

Art. 3 (Inkrafttreten)

(1) Dieses Dekret tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Region in Kraft.

Dieses Dekret ist im Amtsblatt der Region kundzumachen. Jeder, dem es obliegt, ist verpflichtet, es zu befolgen und für seine Befolgung zu sorgen.