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1. Die Richtlinien zur Gewährung von Beihilfen für Maßnahmen zur Förderung der land- und ernährungswirtschaftlichen Qualitätsprodukte laut Anhang A, der integrierender Bestandteil dieses Beschlusses ist, sind genehmigt.
2. Die Richtlinien laut diesem Beschluss gelten für alle Anträge, die ab Genehmigung derselben bis einschließlich 31. Dezember 2023 beim Landesamt für Handel und Dienstleistungen für die Beihilfen gemäß Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 eingereicht werden. Für die anderen Beihilfen finden die Richtlinien bis zum 31. Dezember 2025 Anwendung.
3. Innerhalb von 20 Arbeitstagen nach Genehmigung dieser Beihilferegelung wird der Europäischen Kommission die Kurzbeschreibung in dem in Anhang II der Verordnung (EU) 2022/2472 festgelegten Standardformat zusammen mit einem Link, der Zugang zum vollständigen Wortlaut der Regelung einschließlich möglicher Änderungen bietet, übermittelt.
4. Der Beschluss der Landesregierung vom 17. September 2019, Nr. 779 ist widerrufen.
5. Die Bezugnahmen auf die Verordnung (EU) Nr. 702/2014 der Kommission vom 25. Juni 2014 sowie auf den Beschluss der Landesregierung vom 17. September 2019, Nr. 779, welche im Beschluss der Landesregierung vom 8. November 2022, Nr. 808 enthalten sind und mit dem die Landesregierung die Verwaltung des offenen Qualitätskontrollprogramms der land- und ernährungswirtschaftlichen Produkte gemäß Artikel 5 des Landesgesetzes vom 22. Dezember 2005, Nr. 12 in geltender Fassung sowie auch die Verwaltung der finanziellen Mittel, die von der Autonomen Provinz Bozen zur Steigerung des Images und der Bekanntheit der Südtiroler Qualitätsprodukte gemäß Landesgesetz Nr. 12/2005 an die IDM Südtirol-Alto Adige delegiert hat, werden durch die Bezugnahmen auf die Verordnung (EU) Nr. 2022/2472 der Kommission vom 15. Dezember 2022 sowie auf die mit gegenständlichem Beschluss genehmigten Richtlinien, ersetzt.
Dieser Beschluss wird gemäß Artikel 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 28 Absatz 2 des Landesgesetzes vom 22. Oktober 1993, Nr. 17 in geltender Fassung, im Amtsblatt der Region veröffentlicht.