1. Bei der Annahme einer Risikostelle erklärt das Integrationspersonal über die Risikodefinition in Kenntnis zu sein und nicht unter Rückenproblemen zu leiden beziehungsweise dem Arbeitgeber körperliche Probleme, die auftreten oder eine Schwangerschaft sofort zu melden.
2. Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen, welche laut ärztlicher Verschreibung keine Risikostelle besetzen dürfen beziehungsweise nur eine Stelle mit bestimmtem Risiko, werden für Stellen mit diesbezüglicher Risikodefinition nicht als verzichtend angesehen.
3. Grundsätzlich ist es Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen mit einer Verschreibung, die den Dienst nicht effektiv antreten, ebenso untersagt, eine diesbezügliche Risikostelle zu wählen.