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b) Dekret des Landeshauptmanns vom 9. Januar 2023, Nr. 11)
Änderung des Dekrets des Landeshauptmanns vom 8. April 2020, Nr. 13, „Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen“

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1)
Kundgemacht im Amtsblatt vom 12. Jänner 2023, Nr. 2

Art. 2

(1) Dieses Dekret tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Region in Kraft.

Dieses Dekret ist im Amtsblatt der Region kundzumachen. Jeder, dem es obliegt, ist verpflichtet, es zu befolgen und für seine Befolgung zu sorgen.