1. Die jeweilige Beitragshöhe wird folgendermaßen festgelegt:
a) Südtiroler Mannschaften: Der Sponsorbetrag wird je nach Sportart und deren Bedeutung für Südtirol festgelegt, und zwar für
1) Fußball, Handball, Eishockey, Basketball und Volleyball aufgrund ihrer Sonderstellung in der Südtiroler Sportrealität wegen Tradition, Verbreitung und Popularität und wegen des hohen Medieninteresses: Bis zu 10 Prozent des Gesamtbudgets der Gesuchstellenden, je nach Spielklasse und Medieninteresse,
2) andere Sportarten: Bis zu einem Betrag von 15.000,00 Euro, gestaffelt nach Spielklasse und Medieninteresse,
b) Südtiroler Spitzensportler und Spitzensportlerinnen: Die Beitragshöhe richtet sich nach den marktüblichen Preisen,
c) Südtiroler Nachwuchssportler und Nachwuchssportlerinnen: Bis zu einem Betrag von 10.000,00 Euro. Die Beiträge können höchstens 5 Jahre gewährt werden,
d) Sportveranstaltungen, Sportinitiativen und andere Sportvorhaben: Sofern das Land nicht als Hauptsponsor auftritt, liegt der Sponsorbeitrag bei wiederkehrenden Wettkampfveranstaltungen in der Regel nicht über 10 Prozent der anerkannten Kosten; bei erstmalig ausgetragenen Wettkampfveranstaltungen kann der Sponsorbeitrag als Anschubfinanzierung für 3 Jahre bis zu 50 Prozent der zugelassenen Kosten betragen.