Die Mitglieder des Beirates sind verpflichtet,
a) die Arbeit des Beirates nach besten Kräften zu fördern, insbesondere an den Sitzungen des Sozialbeirates teilzunehmen und gemeinsame Entscheidungen nach außen mitzutragen;
b) hinsichtlich beiratsinterner Debatten und der im Laufe der Sitzung von den einzelnen Mitgliedern geäußerten Ansichten, die größte Diskretion zu wahren, insbesondere was Personen und Daten anbelangt;
c) Die Mitglieder des Sozialbeirates sind direkte Ansprechpersonen für andere, nicht im Beirat vertretene Organisationen, insbesondere was die Sozialgesetzgebung und deren Durchführung betrifft.