1. Der Arzt/Die Ärztin, der/die am 31. Dezember 2020 bei einer der öffentlichen oder privaten Einrichtungen, die in der Palliativbetreuung tätig sind und von der Autonomen Provinz Bozen akkreditiert wurden, im Dienst stand, stellt den Antrag auf Ausstellung der Zertifizierung über die Erfüllung der Voraussetzungen laut Artikel 1 innerhalb vom 16.01.2023 an das Landesamt für Gesundheitsordnung.
2. Dem Antrag beizulegen ist die Bestätigung über die ausgeübte berufliche Tätigkeit, ausgestellt vom Arbeitgeber/von der Arbeitgeberin, vom Auftraggeber/von der Auftraggeberin oder vom gesetzlichen Vertreter/von der gesetzlichen Vertreterin der Einrichtung, in welcher der Arzt/die Ärztin am 31. Dezember 2020 im Dienst war, oder eine Erklärung zum Ersatz einer beeideten Bezeugungsurkunde.