(1) Die Anträge werden vom betroffenen Personal direkt digital an das zuständige Schulamt bzw. an die Abteilung Bildungsverwaltung gerichtet und der Schulführungskraft zur Kenntnis gebracht. Die Einreichtermine und die in den Anträgen anzuführenden Angaben werden von den zuständigen Schulamtsleitern oder der Landesschuldirektorin bestimmt.