1. Die Mindest- und die Höchstbeträge der zugelassenen Ausgaben sind je nach Unternehmenskategorie im Anhang A festgelegt.
2. Bei der Abrechnung muss der/die Begünstigte die zulässigen Ausgaben belegen; diese dürfen den jeweiligen zugelassenen Mindestbetrag laut Anhang A nicht unterschreiten.