1. Die Auszeichnungen für Verdienste um das Land Tirol sind die Verdienstmedaille, das Verdienstkreuz und das Ehrenzeichen.
2. Die Verleihung der Verdienstmedaille dient der Ehrung verdienstvoller Tätigkeit, die vorwiegend auf Ortsebene erbracht wurde, jene des Ehrenzeichens und des Verdienstkreuzes hingegen der Ehrung übergemeindlich, landesweit oder außerhalb der Landesgrenzen erbrachter verdienstvoller Tätigkeit; das Ehrenzeichen ist zudem der Würdigung besonders herausragender Leistungen vorbehalten.