(1) Die Kasse muss so untergebracht sein, dass sie im Notfall kein Hindernis für das Publikum beim Verlassen des Lokals darstellt.
(2) Allfällige Absperrungen, welche die Kontrolle der Zuschauer erleichtern, müssen durch bloßen Druck nach außen verstellbar sein, ohne umzustürzen und ohne dass die Breite der Durchgänge zu den Ausgängen beeinträchtigt wird.
(3) Die Absperrungen sollten vorzugsweise über Seile verbunden sein, die mit Haken oder automatischen Verbindungen daran befestigt werden, sodass sie sich unter dem Druck des Publikums leicht lösen können.
(4) Die Absperrungen oder Seile müssen geöffnet oder entfernt werden, sobald sie nicht mehr benötigt werden, auf jeden Fall jedoch vor Ende der Veranstaltung.