(1) Das Präsidentenkollegium setzt sich aus allen Präsidenten und Präsidentinnen der Tourismusorganisationen der jeweiligen Außenstelle der IDM zusammen. Der Präsident/Die Präsidentin der jeweiligen Tourismusorganisation kann auch ein Mitglied des Vorstandes oder des Verwaltungsrates als Vertreter/Vertreterin im Präsidentenkollegium namhaft machen.
(2) Die Mitglieder des Präsidentenkollegiums wählen aus ihrer Mitte die Vorsitzende/den Vorsitzenden und die Stellvertreterin/den Stellvertreter.
(3) Jedes Mitglied des Präsidentenkollegiums verfügt über einen Stimmenanteil, der anhand der durchschnittlichen Nächtigungen der letzten drei Tourismusjahre laut Landesinstitut für Statistik (ASTAT) berechnet wird.
(4) Das Präsidentenkollegium erfüllt folgende Aufgaben:
(5) Das Präsidentenkollegium trifft sich mindestens viermal jährlich mit dem Manager/der Managerin der Außenstelle der IDM. 6)
(6) Der/Die Vorsitzende des Präsidentenkollegiums ist Mitglied im Marketingbeirat der IDM. 7)