1. Die Gegenstände werden nach ihrer Reihenfolge in der Tagesordnung behandelt. Die/Der Vorsitzende kann diese ändern.
2. Jedes Mitglied kann die Vertagung der Behandlung eines auf die Tagesordnung gesetzten Gegenstandes beantragen, sofern es dies entsprechend begründet. Die/Der Vorsitzende entscheidet darüber.
3. Die Gegenstände, deren Behandlung vertagt wurde, werden von Amts wegen auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung gesetzt.