1. Als zulässige Ausgaben gelten die tatsächlich für die Gründung der Genossenschaft bestrittenen Ausgaben.
2. Unter diese Ausgaben fallen: mit der Gründung verbundene Notarkosten samt Steuern, Beratungskosten für die Formulierung des Gründungsaktes, Kosten für die erste Aktivierung der zertifizierten E-Mail-Adresse und der digitalen Unterschrift.
3. Der zulässige Höchstbetrag beträgt 5.000,00 Euro.
4. Die Leistungen der Vertretungsverbände sind ausgeschlossen.
5. Die Mehrwertsteuer kann als förderungsfähige Ausgabe zugelassen werden, falls der Begünstigte nicht mehrwertsteuerpflichtig ist und die Mehrwertsteuer einen Kostenfaktor darstellt.