1. Sollten aufgrund von Vertragsauflösung oder vorzeitiger Unterbrechung der Aufenthaltszeit Schlafplätze frei werden, muss der „Verantwortliche des Projektes zur Selbständigkeit“ dies rechtzeitig und unverzüglich dem Verfahrensverantwortlichen und dem Institut für den sozialen Wohnbau mitteilen und Folgendes veranlassen:
a) einen laut Rangliste geeigneten Bewerber mit den damit zusammenhängenden Aufgaben und Pflichten aufnehmen;
b) sollten sich keine Bewerber mehr auf der Rangliste befinden, muss er neue geeignete Bewerber ausfindig machen, welche in das „Projekt zur Selbständigkeit“ aufgenommen werden können.
c) nur für den Fall dass es unmöglich ist, einen neuen geeigneten Bewerber ausfindig zu machen, weist er die freien Plätze aufgrund bestehender öffentlicher Ranglisten von Universitäten oder Berufsschulen zu, um die volle Besetzung des Gebäudes zu gewährleisten.
2. Die Begünstigten gemäß Absatz 1, Buchstabe c), die nicht Teil des Projektes “Mit Einsatz zum Eigenheim” sind, müssen den laut Dekret des Hauptschulamtsleiters Nr. 6173 von 2016 vorgesehenen ordentlichen Mietzins bezahlen.