(1) Dieses Gesetz tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Region in Kraft und ist ab dem 30. November 2016 wirksam.
Dieses Gesetz ist im Amtsblatt der Region kundzumachen. Jeder, dem es obliegt, ist verpflichtet, es als Landesgesetz zu befolgen und für seine Befolgung zu sorgen.