1. Anträge auf Beiträge oder auf Arbeitsstipendien zur Ausbildung Kunstschaffender werden nach folgenden Kriterien bewertet:
a) beständige und kontinuierliche künstlerische Entwicklung des oder der Antragstellenden,
b) künstlerische Qualität sowie Innovations- und Forschungsniveau des Projektes,
c) Zusammenhang der im Antrag vorgestellten Tätigkeit mit dem Ausbildungslehrgang oder mit der künstlerischen Laufbahn des oder der Antragstellenden,
d) Bedeutung der mit der Projektrealisierung erwarteten Ergebnisse in Hinblick auf die künstlerische Entwicklung und Bekanntheit des oder der Antragsstellenden,
e) einschlägige Bedeutung und Bekanntheit für die im Kunstbereich Tätigen des Ortes der Projektdurchführung oder der Einrichtung, die die Ausbildung organisiert.
2. Bei Beitragsanträgen werden auch folgende Aspekte geprüft:
a) Grad der Bereicherung der Südtiroler Kulturszene,
b) Zugänglichkeit des Projektes für das Publikum,
c) Kofinanzierung durch anderer öffentliche oder private Einrichtungen.
3. Bei künstlerischen Projekten wird jenen der Vorzug gegeben, die eine deutliche Bekanntheitssteigerung der Künstlerin oder des Künstlers außerhalb Südtirols bzw. in einschlägigen Kreisen der Kunst und der Kunstkritik ermöglichen.
4. Sind künstlerische oder Ausbildungsvorhaben gleichermaßen förderwürdig, haben die Anträge jener Kunstschaffenden Vorrang, die in der Vergangenheit vom selben Amt noch nie Förderungen genossen haben.