(1) Mit den der Koordinierungsstelle zugewiesenen Aufgaben laut Artikel 2 Absatz 4 ist die Verarbeitung folgender personenbezogener Daten verbunden:
(2) Die verarbeiteten personenbezogenen Daten beziehen sich auf folgende Personenkategorien:
(3) Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten laut Absatz 1:
(4) Die personenbezogenen Daten laut Absatz 1 und 2:
(5) In ihrer Eigenschaft als Verantwortliche für die Datenverarbeitung ergreift die Landesverwaltung technische und organisatorische Maßnahmen, um ein angemessenes Sicherheitsniveau zu gewährleisten, unter Berücksichtigung des Zusammenhangs, der spezifischen Zwecke der Datenverarbeitung, der Art der verarbeiteten personenbezogenen Daten, der Kategorien von betroffenen Personen sowie des Risikos unterschiedlicher Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere für die Rechte der betroffenen Personen. 7)