(1) Die Koordinierungsstelle beobachtet die Einwanderung und die Initiativen im Bereich Einwanderung und Integration in Südtirol durch die Sammlung von quantitativen und qualitativen Daten und von Dokumenten in Zusammenarbeit mit dem Landesstatistikinstitut (ASTAT) und der Arbeitsmarktbeobachtungsstelle; sie kann sich zu diesem Zweck auch an andere Einrichtungen und Forschungsinstitute oder Inhaber statistischer Daten wenden.
(2) Die Koordinierungsstelle erstellt einen jährlichen Bericht über die Einwanderung und die Integration in Südtirol. Für die Erstellung des Berichts kann die Koordinierungsstelle auch eine Zusammenarbeit mit öffentlichen und privaten Einrichtungen, Universitäten und einschlägigen Experten eingehen.