1. Zur Förderung sind Investitionen für den Ankauf von Pistenpräpariergeräten und Beschneiungsanlagen zugelassen.
2. Zur Förderung zugelassen sind auch gebrauchte Güter.
3. Ebenfalls zur Förderung zugelassen sind Maßnahmen zur Pistensicherung. Eigenleistungen sind nicht zugelassen.