(1) Die Autonome Provinz Bozen unterstützt die Tätigkeit der Körperschaften des Dritten Sektors, welche als ausschließliches Ziel den Verbraucherschutz haben, auch wenn diese in Verbänden zusammengeschlossen sind. 4)
(2) Zu diesem Zweck kann die Autonome Provinz Bozen – unter Beachtung der Grundsätze der Unparteilichkeit, Öffentlichkeit, Transparenz, Beteiligung und Gleichbehandlung – die Rechtssubjekte laut Absatz 1 mit folgenden Tätigkeiten betrauen: 5)