Falls die Kandidatin/der Kandidat im Besitz der Bescheinigung über die Kenntnis nur einer Sprache gemäß Art.3 Abs.9-bis DPR 752/1976 ist, wird die Prüfung für das Erlangen des Zweisprachigkeitsnachweises ausschließlich in der anderen Sprache abgelegt.
Sie besteht aus vier Komponenten: Hörverständnis, Leseverständnis, schriftliche Prüfung und mündliche Prüfung.
Als Hilfsmittel für die Vorbereitung zur einsprachigen Prüfung wird ein Mustertext für jedes Niveau der Sprachkenntnis sowohl für die deutsche als auch für die italienische Sprache auf der Web-Seite der Dienststelle für die Zwei- und Dreisprachigkeitsprüfungen veröffentlicht.
Aus der periodisch überarbeiteten Textsammlung wählen die betreffenden Kommissionen für die jeweiligen Prüfungen nach dem Zufallsprinzip einen Text mit dem entsprechenden Fragen, aus.
Die vorgesehenen Texte für die Durchführung aller Teile der Prüfung orientieren sich am GER und beziehen sich auf das entsprechende Niveau der Sprachkenntnis, das die Kandidaten anstreben.
Beim Hörverständnistest erhalten die Kandidaten die Aufgabenstellungen in der Prüfungssprache, einen großen Umschlag und einen kleinen Umschlag mit einem eingefügten Kärtchen für die meldeamtlichen Angaben.
Beim Hörverständnis werden der Kandidatin/dem Kandidaten zwei Texte in Form einer Audiodatei in der Prüfungssprache vorgespielt. Nach Anhören der Audiodatei führt die Kandidatin/der Kandidat die Aufgabestellungen aus.
Der Hörverständnistest für die einsprachige Prüfung, bezogen auf die Niveaus A, B, C und D, muss in maximal vierzig Minuten abgeschlossen werden. Die Zeit läuft ab erfolgter Übergabe der Fragen.
Nach Abschluss des Hörverständnistests fügt der Kandidat das Arbeitsblatt, ohne es zu unterschreiben oder mit anderen Erkennungszeichen zu versehen, in den großen Umschlag.
Beim Leseverständnistest erhalten die Kandidaten ebenfalls Arbeitsblätter mit Aufgabenstellungen, welche sie ausführen müssen. Diese werden ebenfalls, nach abgelegtem Prüfungsteil, ohne Unterschrift und Erkennungszeichen, in den großen Umschlag gelegt. Die Lesetexte werden hingegen gesondert abgegeben.
Der Leseverständnistest für die einsprachige Prüfung, bezogen auf die Niveaus A und B, muss in maximal fünfundfünfzig Minuten, in der Prüfungssprache, abgeschlossen werden.
Der Leseverständnistest für die einsprachige Prüfung, bezogen auf die Niveau C und D, muss in maximal fünfundvierzig Minuten, in der Prüfungssprache, abgeschlossen werden.
Bei der schriftlichen Prüfung erhalten die Kandidaten Arbeitsblätter mit zwei Themen, die sie ausführen müssen.
Die schriftliche Prüfung für die einsprachige Prüfung, bezogen auf das Niveaus A, muss in maximal neunzig Minuten, in der Prüfungssprache, abgeschlossen werden.
Die schriftliche Prüfung für die einsprachige Prüfung, bezogen auf das Niveau B, muss in maximal fünfundsiebzig Minuten, in der Prüfungssprache, abgeschlossen werden.
Die schriftliche Prüfung für die einsprachige Prüfung, bezogen auf das Niveau C, muss in maximal fünfzig Minuten, in der Prüfungssprache, abgeschlossen werden.
Die schriftliche Prüfung für die einsprachige Prüfung, bezogen auf das Niveau D, muss in maximal vierzig Minuten, in der Prüfungssprache, abgeschlossen werden.
Nach Abschluss der schriftlichen Prüfung fügt die Kandidatin/der Kandidat die Arbeitsblätter, ohne diese zu unterschreiben oder mit anderen Erkennungszeichen zu versehen, in den großen Umschlag, in welchem sich bereits die Arbeitsblätter des Hörverständnistests und des Leseverständnistests befinden.
Die Kandidatin/der Kandidat unterschreibt vor der Kommission, welche die Unterschrift mit jener auf der Identitätskarte abgleicht, und fügt das ordnungsgemäß ausgefüllte Kärtchen mit den meldeamtlichen Daten in den kleinen Umschlag. Er oder sie schließt den kleinen Umschlag und gibt dann diesen in den großen Umschlag und verschließt ihn.
Am Ende der schriftlichen Prüfung muss die Textvorlage des Leseverständnistests abgegeben werden; ansonsten wird die Kandidatin/der Kandidat von der Prüfung ausgeschlossen.
Die Kandidatin/der Kandidat erhält vor Beginn der mündlichen Prüfung ein Blatt mit zwei Aufgabenstellungen und Anhaltspunkte zur Vorbereitung.
Maßgeblich für das Bestehen der mündlichen Prüfung sind die kommunikativen Fertigkeiten und die produktive Sprachbeherrschung.
Alle mündlichen Prüfungen werden mit schriftlicher Zustimmung der Kandidaten und der Kommission auf Band aufgenommen.