Kundgemacht im A.Bl. vom 19. September 2000, Nr. 39.
(1) Die Pflichtquote, über die die Schule frei verfügt, kann verwendet werden
indem die beruflichen Ressourcen der Schule, auch in Zusammenhang mit dem funktionalen Plansoll, genutzt werden.
(2) Neue Fächer können nur dann eingeführt werden, wenn es dafür im Sinne der geltenden Bestimmungen oder im Rahmen von Schulversuchen genehmigte Lehrpläne gibt.