Kundgemacht im Beibl. Nr. 1 zum A.Bl. vom 22. April 1997, Nr. 19.
Bereich E - Klinische Notfallmedizin und Pflegeverhalten (Punktezahl 3.0)
Lehrziel: Der Student muß sich theoretische Kenntnisse und Verhaltensgrundsätze in bezug auf Pflegemaßnahmen aneignen, und zwar im besonderen bei Notfallsituationen, in denen er in der Lage sein muß, die Erkenntnisse bezüglich der Planung, Durchführung und Auswertung der Krankenpflege bei Intensivpatienten bei vorgegebenen diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen anzuwenden, zu analysieren und zusammenzufassen; er muß die ethischen Grundsätze kennen, die für das durch Aufklärung geförderte Einverständnis und für die Beurteilung durch die Bioethik-Kommission die Grundlage bilden; darüber hinaus muß der Student imstande sein, den Ablauf des Pflegedienstes zu beurteilen, und zwar unter besonderer Berücksichtigung der verschiedenen sozialen Umstände und der allgemeinen Prinzipien, die er hinsichtlich der Pflegekosten, der Gerichtsmedizin, der allgemeinen und beruflichen Deontologie und der Rechtsvorschriften im Gesundheitswesen gelernt hat.