Kundgemacht im Beibl. Nr. 1 zum A.Bl. vom 22. April 1997, Nr. 19.
Fach B - Physiopathologie (Punktezahl 7.0)
Lehrziel: Der Student muß die grundlegenden Funktionsmechanismen und Regelungen der Organe und Apparatsysteme kennen; er muß die wichtigsten Krankheiten auf äthiopathogenetischer Basis kennen sowie die Grundsätze der Physiopathologie, die auf die verschiedenen klinischen Situationen anwendbar sind, auch in bezug auf diagnostische Parameter; er muß darüber hinaus die erworbenen Kenntnisse in der Krankenpflegepraxis überprüfen und sich im besonderen darum bemühen, den Grad der Selbständigkeit bei der Pflegebedürftigen Person, ihre manifesten Bedürfnisse, ihre Fähigkeiten auch hinsichtlich ihrer körperlichen, psychischen und sozialen Charakteristiken festzustellen.